Der Wechsel ist einfacher, als Ihre Gemeinschaft denkt.
Die meisten WEGs bleiben Jahre zu lang beim falschen Verwalter, weil der Wechsel kompliziert wirkt. Ist er nicht. So läuft es:
Beschluss fassen
Ihre Gemeinschaft beschließt den Wechsel in der Versammlung. Die fertige Beschlussvorlage und die Honorarübersicht liefern wir.
Wir übernehmen die Übergabe
Unterlagen, Konten, Verträge, laufende Vorgänge: Wir holen alles beim bisherigen Verwalter ab und prüfen es auf Vollständigkeit.
Ab Tag 1 im Portal
Zum Stichtag ist Ihre WEG vollständig digitalisiert. Jeder Eigentümer hat sofort Zugriff auf Belege, Beschlüsse und Ansprechpartner.
Wann kann Ihre WEG die Hausverwaltung wechseln?
Der wirtschaftlichste Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Bestellung: Ihre Gemeinschaft bestellt einfach zum Stichtag neu, ohne Überschneidung. Eine frühere Abberufung ist seit der WEG-Reform zwar jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich (§ 26 Abs. 3 WEG), aber Vorsicht: Der Verwaltervertrag läuft danach bis zu sechs Monate weiter, die Vergütung des alten Verwalters kann also noch anfallen, während der neue schon arbeitet. Deshalb legen wir den Stichtag im Erstgespräch so, dass Ihre Gemeinschaft nicht doppelt zahlt.
Welche Unterlagen gehören zur Übergabe?
Die Verwaltungsunterlagen gehören Ihrer Gemeinschaft. Der bisherige Verwalter muss sie herausgeben. Wir fordern sie an, prüfen sie auf Vollständigkeit und digitalisieren den Bestand. Dazu gehören insbesondere:
- Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung: die Grundlage jeder Entscheidung
- Beschluss-Sammlung und Protokolle der Versammlungen
- Abrechnungen & Wirtschaftspläne der letzten Jahre
- Verträge: Versicherungen, Dienstleister, Versorger
- Konten & Rücklagen: Kontounterlagen der Gemeinschaft
- Laufende Vorgänge: offene Schäden, Verfahren, Fristen
Was kostet der Wechsel?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Darin prüfen wir Ihre Ausgangslage (Bestellzeit, Vertragslaufzeit, Zustand der Unterlagen). Danach erhalten Sie ein Festpreis-Angebot pro Einheit und Monat. Die Übernahme selbst berechnen wir nicht: Unterlagen anfordern, Konten umstellen, Erstbegehung und Digitalisierung des Bestands sind im Honorar enthalten.
Übrigens: Der Verwaltervertrag kann zum Ende der Bestellzeit enden oder nach einem Abberufungsbeschluss (dann spätestens nach sechs Monaten). Welcher Weg für Ihre Gemeinschaft der günstigste ist, prüfen wir kostenlos im Erstgespräch.
Bereit für den Wechsel?
Unverbindlich anfragen. Die Anfrage landet direkt bei der Geschäftsführung.