Häufige Fragen.
Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümergemeinschaften in Berlin am häufigsten stellen. Ihre Frage fehlt? Stellen Sie sie uns einfach direkt.
Wie wechseln wir eigentlich den Verwalter?
Ihre Gemeinschaft beschließt den Wechsel mit einfacher Mehrheit in einer Versammlung. Wir liefern vorab die Beschlussvorlage, kümmern uns nach dem Beschluss um die komplette Übergabe beim alten Verwalter und starten zum vereinbarten Stichtag. Für Sie bedeutet das: ein Beschluss, sonst nichts. Alle Details: Verwalterwechsel in Berlin.
Können wir anfragen, obwohl unser Verwaltervertrag noch läuft?
Ja. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, wann Bestellung und Vertrag enden und welcher Stichtag realistisch ist. Meist ist das Vertragsende der wirtschaftlichste Wechselzeitpunkt: Eine frühere Abberufung ist zwar jederzeit möglich (§ 26 Abs. 3 WEG), der Vertrag läuft danach aber bis zu sechs Monate weiter. Das kann auf doppelte Kosten hinauslaufen. Genau deshalb planen wir den Stichtag gemeinsam.
Was kostet die WEG-Verwaltung?
Das Honorar richtet sich nach Anzahl der Einheiten und Zustand der Unterlagen. Sie erhalten nach dem Erstgespräch ein Festpreis-Angebot pro Einheit und Monat. Was zusätzlich vergütet wird, steht im Angebot mit Preis: 2,00 € je Papiersendung, 350 € für eine zusätzliche Eigentümerversammlung, 5 € je Mahnung an säumige Eigentümer, 90 € je Stunde für besondere Leistungen. Fahrtkosten und Kontoführung berechnen wir nicht.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?
Für ein erstes Angebot genügen Eckdaten: Anzahl der Einheiten, Baujahr und Zustand des Hauses, die letzte Jahresabrechnung und der aktuelle Wirtschaftsplan, falls vorhanden auch die Teilungserklärung. Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis: Fehlendes fordern wir später bei der Übergabe an.
Was bedeutet „zertifizierter Verwalter" nach § 26a WEG?
Seit Dezember 2023 hat jede Eigentümergemeinschaft Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, nachgewiesen durch eine IHK-Sachkundeprüfung zu Recht, Technik und kaufmännischer Verwaltung. Für Ihre WEG heißt das: Sie können diesen Qualifikationsnachweis von jeder Verwaltung verlangen, die Sie bestellen. Verlangen Sie ihn auch von uns, bevor Sie uns bestellen. Wir legen im Erstgespräch offen, welche Nachweise vorliegen.
Unsere Unterlagen sind ein Chaos. Ist das ein Problem?
Nein, das ist der Normalfall bei einem Wechsel. Wir prüfen den Bestand bei der Übergabe auf Vollständigkeit, fordern Fehlendes beim alten Verwalter nach und digitalisieren alles. Danach ist das Chaos Geschichte, dauerhaft.
Wie melden Eigentümer einen Schaden?
Per WhatsApp, rund um die Uhr: Foto schicken, kurz beschreiben. Unser System legt den Vorgang an, wir beauftragen den passenden Handwerker, und jeder Schritt ist live im NOVAPortal nachvollziehbar. Wer kein WhatsApp nutzt, erreicht uns per E-Mail oder über das Portal.
Können Versammlungen auch online stattfinden?
Ja. Seit der WEG-Reform sind hybride Versammlungen möglich, mit entsprechendem Beschluss auch rein virtuelle. Wir organisieren beides, inklusive digitaler Stimmabgabe und rechtssicherem Protokoll.
Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?
Das Gesetz nennt keine starre Frist. Maßstab ist die ordnungsmäßige Verwaltung. Üblicherweise gelten sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres als Richtschnur. Im NOVAPortal sehen Ihre Eigentümer jederzeit, wo die Abrechnung gerade steht.
Unsere WEG ist klein. Nehmen Sie uns überhaupt?
Ja, gerade dann. Weil unsere Prozesse automatisiert sind, verwalten wir auch Gemeinschaften wirtschaftlich, die klassische Verwalter ablehnen: kleine Häuser, unvollständige Unterlagen, lange verwalterlos. Fragen Sie einfach an.
Verwalten Sie auch Mietwohnungen oder Sondereigentum?
Unser Fokus liegt auf der WEG-Verwaltung. Hier spielen unsere digitalen Prozesse ihre Stärke aus. Wenn Sie zusätzlich eine Verwaltung für Ihr Sondereigentum suchen, sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an.
Ihre Frage war nicht dabei?
Unverbindlich anfragen. Die Anfrage landet direkt bei der Geschäftsführung.